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FAQ

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

 

PROGRAMM

- Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler/innen. Er übernimmt hierfür auch keinerlei Haftung: Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

Ton- und Filmaufnahmen
- Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen, auch für den persönlichen Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt.
- Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann.
- Im Falle von Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Veröffentlichung allfälliger Aufnahmen von auftretenden Musikerinnen und Musikern im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.

Das neue Fernabsatzgesetz
- Das neu verabschiedete Fernabsatzgesetz sieht ein generelles Widerrufs- oder Rückgaberecht des Käufers vor.
- Ausnahmen vom neuen Fernabsatzgesetz sind u.a., bei Reservierungsdienstleistungen wie z.B. Eintrittskartenverkauf vorgesehen. Das bedeutet: die Kartenbestellung ist verbindlich!

ZUGANG ZUM FESTIVALGELäNDE

Sicherheit
- Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt am Eingang und entlang dem Festivalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.
- Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
- Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen.
- Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Getränken allgemein, spitzen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Festivalgelände.
- Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter vor. Bei jeglicher Zuwiderhandlung, insbesondere bei Widerstand gegen den Ordnungsdienst gleich welcher Art, behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, und den Besucher vom Gelände zu verweisen.

Rückerstattungsanspruch
- In keinem Fall besteht Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.

PARKEN

- Parken auf dem Festivalgelände ist strengstens untersagt.
- Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt (Der Fahrzeughalter wird gebührenpflichtig, sobald der Abschleppwagen bestellt ist).
- Beim Parken ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten.
- Das Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.

SCHADENSERSATZ

- Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben.
- Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug ist ausgeschlossen, im übrigen auf die Rückerstattung des Ticketpreises beschränkt.

Camping bei Rock den See

- PARKEN

Es stehen ausreichend Parkflächen zur Verfügung. Es gibt einen speziellen Parkplatz für Camper direkt neben dem Campinggelände, der allerdings nur begrenzt Parkplätze bietet. Hier gilt, wer zuerst kommt, parkt zuerst. Bitte folgt dem Parkleitsystem zu den jeweiligen Parkplätzen und befolgt die Anweisungen der Parkeinweiser. Autos und Zelte können NICHT zusammen gestellt werden.

- KOCHEN AUF DEM CAMPINGPLATZ

Campingkocher sind erlaubt, sollten vor der Anreise jedoch noch einmal überprüft werden. Absolute Vorsicht beim Umgang selbst ist geboten. Mit defektem Material gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Festivalbesucher. Auf gar keinen Fall sollte in einem Zelt gekocht werden, sondern nur im Freien.
 

- TIERE

Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist auf den Campingplätzen und dem Festivalgelände untersagt. Man erspart seinen tierischen Freunden Lärm und Stress sowie den anderen Festivalbesuchern unerträgliche Hygieneverhältnisse
 

- ABFALL

Bitte haltet das Campinggelände sauber! Wir wollen euch nämlich auch nächstes Jahr noch eine Campingmöglichkeit anbieten. Und da es sich um ein Privatgrundstück handelt, hängt das vor allen Dingen von dem Wohlwollen der jeweiligen Besitzer ab.

-  ESSEN UND TRINKEN AUF DEM CAMPINGPLATZ

Ihr dürft euch auf dem Campinggelände natürlich selbst verpflegen.

- FEUER

Die Lebensgefahr bei Lagerfeuern u.ä. ist enorm groß, daher werden wir Fackeln und jedwede Art von Feuer unter keinen Umständen tolerieren. Damit wir uns alle auf dem Festival sicher fühlen können, bitten wir euch, uns bei der Einhaltung des Feuerverbotes zu unterstützen und entsprechend auf eure Zeltnachbarn einzuwirken.

- SICHERHEIT

Für die Sicherheit auf den Park- und Campingplätzen sowie auf dem Festivalgelände stehen ausreichend Sicherheitskräfte bereit. Bei Auftreten von Problemen sollten das Ordnungspersonal sofort angesprochen werden. Bitte befolgt zu jeder Zeit die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
 

- TOILETTEN UND DUSCHEN

Auf dem Festivalgelände befinden sich wassergespülte Toiletten . Duschen findet ihr neben der Eingangskasse . Des Weiteren lädt der wunderschöne Mettersdorfersee http://www.st-andrae.at/freizeit/fza.html alle Besucher zum entspannten Badespaß ein.

- HAFTUNG

Der Festivalbesucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
 

- ESSEN UND GETRÄNKE AUF DEM FESTIVALGELÄNDE

Das Mitbringen von Essen und Getränken jeder Art auf das Festivalgelände ist nicht gestattet.

- FESTIVALBÄNDER

Auf das Camping- und Festivalgelände kommt Ihr nur mit einem Festivalband. Diese Bänder gibt es am Eingang.

    - Das kleine aber feine Festival ,,Rock den See,, ist eine Veranstaltung des Vereins Rock den See. Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt. Der Veranstalter behält sich, im Falle höherer Gewalt, insbesondere Unwetter o.ä. die Veranstaltung abzusagen. Schadensersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.
    - Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
    - Dem Besucher ist bekannt und bewusst, das die Lärmbelastung auf dem Festivalgelände über den Grenzwerten der DIN 1595 liegen kann. Mit dem Erwerb des Tickets verzichtet er auf die Geltenmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
    - Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern.
    - Das Mitbringen von Glaswaren und Getränkedosen ist verboten. Es dürfen keine Getränke und Lebensmittel mit auf das Festivalgelände gebracht werden. Ausgenommen hiervon sind Parkplatz und Campingplatz.
    - Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/in Eintrittskarteninhaber/in die Vertragsbedingungen des Veranstalters.
    Eine Abgabe von Alkohol findet streng nach dem Jugenschutzgesetz statt. Der Veranstalter kann wegen der Vielzahl der Zuschauer nur stichprobenartige Kontrollen durchführen. Daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden, gleich welcher Art. Eltern und Erziehungsberechtigte sowie volljährige Aufsichtspersonen haften für die Ihnen anvertrauten Minderjährigen.
 

Countdown

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