| FAQ |
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
PROGRAMM
Das neue Fernabsatzgesetz ZUGANG ZUM FESTIVALGELäNDE
Sicherheit
Rückerstattungsanspruch PARKEN
- Parken auf dem Festivalgelände ist strengstens untersagt. SCHADENSERSATZ
- Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. Camping bei Rock den See- PARKENEs stehen ausreichend Parkflächen zur Verfügung. Es gibt einen speziellen Parkplatz für Camper direkt neben dem Campinggelände, der allerdings nur begrenzt Parkplätze bietet. Hier gilt, wer zuerst kommt, parkt zuerst. Bitte folgt dem Parkleitsystem zu den jeweiligen Parkplätzen und befolgt die Anweisungen der Parkeinweiser. Autos und Zelte können NICHT zusammen gestellt werden. - KOCHEN AUF DEM CAMPINGPLATZ
Campingkocher sind erlaubt, sollten vor der Anreise jedoch noch einmal überprüft werden. Absolute Vorsicht beim Umgang selbst ist geboten. Mit defektem Material gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Festivalbesucher. Auf gar keinen Fall sollte in einem Zelt gekocht werden, sondern nur im Freien. - TIERE
Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist auf den Campingplätzen und dem Festivalgelände untersagt. Man erspart seinen tierischen Freunden Lärm und Stress sowie den anderen Festivalbesuchern unerträgliche Hygieneverhältnisse - ABFALLBitte haltet das Campinggelände sauber! Wir wollen euch nämlich auch nächstes Jahr noch eine Campingmöglichkeit anbieten. Und da es sich um ein Privatgrundstück handelt, hängt das vor allen Dingen von dem Wohlwollen der jeweiligen Besitzer ab. - ESSEN UND TRINKEN AUF DEM CAMPINGPLATZIhr dürft euch auf dem Campinggelände natürlich selbst verpflegen. - FEUERDie Lebensgefahr bei Lagerfeuern u.ä. ist enorm groß, daher werden wir Fackeln und jedwede Art von Feuer unter keinen Umständen tolerieren. Damit wir uns alle auf dem Festival sicher fühlen können, bitten wir euch, uns bei der Einhaltung des Feuerverbotes zu unterstützen und entsprechend auf eure Zeltnachbarn einzuwirken. - SICHERHEIT
Für die Sicherheit auf den Park- und Campingplätzen sowie auf dem Festivalgelände stehen ausreichend Sicherheitskräfte bereit. Bei Auftreten von Problemen sollten das Ordnungspersonal sofort angesprochen werden. Bitte befolgt zu jeder Zeit die Anweisungen des Sicherheitspersonals. - TOILETTEN UND DUSCHENAuf dem Festivalgelände befinden sich wassergespülte Toiletten . Duschen findet ihr neben der Eingangskasse . Des Weiteren lädt der wunderschöne Mettersdorfersee http://www.st-andrae.at/freizeit/fza.html alle Besucher zum entspannten Badespaß ein. - HAFTUNG
Der Festivalbesucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. - ESSEN UND GETRÄNKE AUF DEM FESTIVALGELÄNDEDas Mitbringen von Essen und Getränken jeder Art auf das Festivalgelände ist nicht gestattet. - FESTIVALBÄNDERAuf das Camping- und Festivalgelände kommt Ihr nur mit einem Festivalband. Diese Bänder gibt es am Eingang.
- Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. - Dem Besucher ist bekannt und bewusst, das die Lärmbelastung auf dem Festivalgelände über den Grenzwerten der DIN 1595 liegen kann. Mit dem Erwerb des Tickets verzichtet er auf die Geltenmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. - Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. - Das Mitbringen von Glaswaren und Getränkedosen ist verboten. Es dürfen keine Getränke und Lebensmittel mit auf das Festivalgelände gebracht werden. Ausgenommen hiervon sind Parkplatz und Campingplatz. - Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/in Eintrittskarteninhaber/in die Vertragsbedingungen des Veranstalters. Eine Abgabe von Alkohol findet streng nach dem Jugenschutzgesetz statt. Der Veranstalter kann wegen der Vielzahl der Zuschauer nur stichprobenartige Kontrollen durchführen. Daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden, gleich welcher Art. Eltern und Erziehungsberechtigte sowie volljährige Aufsichtspersonen haften für die Ihnen anvertrauten Minderjährigen. |





















